Deutsche Bischofskonferenz beschließt Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts

Die nunmehr beschlossene Reform des (katholischen) kirchlichen Arbeitsrechts ist vor allem für Pflegekräfte relevant, die bei der Caritas beschäftigt sind. Zentrale Aspekte der Neuregelung: Die private Lebensführung soll privat bleiben. Aber: Der Kirchenaustritt kann weiterhin Kündigungsgrund bleiben. Mehr Infos in einer Meldung des Bund-Verlags.

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Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Pflege vom Tisch

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hatten sich auf den Inhalt eines Tarifvertrags über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Um diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären, brauchte es die Zustimmung von Caritas und Diakonie. Die Caritas hat das jedoch am 25. Februar 2021 abgelehnt. Die Diakonie hat deswegen […]

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Kinderkrankenschwester beleidigt Kollegin per SMS: fristlose Kündigung!

Es war schon ziemlich heftig, was eine Kinderkrankenschwester in einer SMS an eine Kollegin schrieb. Darin war von „Arschloch“, „kotzen“ und „faule Sau“ die Rede. Der Arbeitgeber nahm das zum Anlass, um der Mitarbeiterin außerordentlich und fristlos zu kündigen. Hilfsweise ordentlich. Die Krankenschwester zog jedoch vor Gericht. Es habe ein legerer Ton geherrscht. Außerdem habe […]

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Anfang vom Ende des kirchlichen Arbeitsrechts?

Caritas und Diakonie gehören zu den größten Arbeitgebern im Bereich der Pflege. Als kirchliche Einrichtungen genießen sie von der Verfassung garantierte Sonderrechte. Diese haben aber Grenzen. Deswegen hat das Bundesarbeitsgericht nun einer Frau, die bei der Diakonie nicht eingestellt worden war, eine Entschädigung zugesprochen. Es ging bei der offenen Stelle in der Diakonie um eine […]

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Auswahl der Bewerber nach Konfessionen: eingeschränktes Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil (17.4.2018, Az. C-414/16) zunächst das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bestätigt: Sie dürfen Bewerber danach auswählen, inwieweit sich diese zur Glaubensrichtung des Arbeitgebers bekennen. Aber: Die Auswahlentscheidung der Kirchen muss „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sein. In der Vergangenheit hat sich dazu u.a. das Kriterium der Verkündigungsnähe herausgebildet: Je […]

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