Deutsche Bischofskonferenz beschließt Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts

Die nunmehr beschlossene Reform des (katholischen) kirchlichen Arbeitsrechts ist vor allem für Pflegekräfte relevant, die bei der Caritas beschäftigt sind. Zentrale Aspekte der Neuregelung: Die private Lebensführung soll privat bleiben. Aber: Der Kirchenaustritt kann weiterhin Kündigungsgrund bleiben. Mehr Infos in einer Meldung des Bund-Verlags.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert