Ein Arbeitnehmer hatte gekündigt und wollte von der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld. Diese hat jedoch eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt, weil er selbst dazu beigetragen habe, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dagegen wandte der Arbeitnehmer ein, die Gründe für die Kündigung würden nicht bei ihm liegen. Er könne die Hintergründe jedoch nicht offenlegen, weil er eine Geheimhaltungsverpflichtung […]