Das Arbeitsgericht Siegburg hat aktuell entschieden: Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für 2 Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein. Mehr Infos gibt es in einer Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg.
Schlagwort: Kündigung
Außerordentliche Kündigung eines Azubis wegen vorgetäuschter Krankheit
Eine Azubi hatte sich krankschreiben lassen, um nicht an einer Nachholungsprüfung teilnehmen zu müssen. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber außerordentlich und fristlos. Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Siegen geurteilt hat (17. März 2022, Az. 5 Ca 1849/21). Mehr Infos gibt es hier.
Eine verdächtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) eines Arbeitnehmers reicht vom Tag seiner Kündigung genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Dieser zeitliche Zusammenhang ist verdächtig! Juristisch ausgedrückt: Der Beweiswert der AUB ist hoch, in diesem Fall ist er aber erschüttert. In derartigen Konstellationen muss der Arbeitnehmer nun beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war. Die AUB hilft jetzt nicht mehr. […]
Urteil: Maskenverweigerin durfte gekündigt werden
Das Arbeitsgericht Cottbus hat die Kündigung einer Logopädin für rechtens erklärt (Urt. v. 17. Juni 2021, Az. 11 Ca 10390/20). Diese hatte sich strikt geweigert, eine Maske zum Schutz vor COVID-19-Infektionen zu tragen. Die Leitsätze des Gerichts: 1. In einem Dienstleistungsbetrieb, in dem ein physischer Kundenkontakt besteht, kann der Arbeitgeber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) […]
Zur Vermeidung der Sperrzeit: Arbeitnehmer muss Kündigungsgrund offenlegen
Ein Arbeitnehmer hatte gekündigt und wollte von der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld. Diese hat jedoch eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt, weil er selbst dazu beigetragen habe, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dagegen wandte der Arbeitnehmer ein, die Gründe für die Kündigung würden nicht bei ihm liegen. Er könne die Hintergründe jedoch nicht offenlegen, weil er eine Geheimhaltungsverpflichtung […]
Videoüberwachung: Bundesarbeitsgericht lockert Vorgaben zur Verwertbarkeit
Ein Arbeitgeber hatte eine offene Videoüberwachung installiert. Mit den Aufzeichnungen wollte er sein Eigentum vor Straftaten sowohl von Kunden als auch von eigenen Arbeitnehmern schützen. Nachdem ein Fehlbestand bei den Waren festgestellt wurde, hatte der Arbeitgeber das Videomaterial überprüft und festgestellt, dass eine Mitarbeiterin vereinnahmtes Geld nicht in die Kasse gelegt hatte. Daraufhin kündigte er […]
Trotz Unkündbarkeit: Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit ist möglich!
Ein Arbeitnehmer war aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung ordentlich unkündbar. Der Arbeitgeber hatte ihm deswegen außerordentlich gekündigt. Und zwar wegen Krankheit (häufige Kurzerkrankungen). Die unteren Instanzen gaben dem Arbeitnehmer Recht. Anders das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 25.4.2018 (Az. 2 AZR 6/18). Notwendig sei für die Wirksamkeit der Kündigung unter anderem eine gravierende Störung des „Austauschverhältnisses“ […]
Verdachtskündigung: Arbeitnehmer muss ausreichend Zeit für Stellungnahme bekommen
Wer einem Arbeitnehmer gegenüber eine Kündigung aussprechen will, die nicht auf Tatsachen, sondern auf einem Verdacht beruht, kann dies bei hinreichend schwerem Verdacht rechtlich wirksam tun. Allerdings muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter vorher anhören. Dabei ist ihm eine angemessene Zeit für die Antwort einzuräumen. Setzt der Arbeitgeber eine zu kurze Frist und kündigt er nach […]
Äußerungen in kleiner WhatsApp-Gruppe sind kein Kündigungsgrund
Mehreren Angestellten war fristlos gekündigt worden, weil sie in einer WhatsApp-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten. Das Arbeitsgericht Mainz sah hierhin jedoch keinen Kündigungsgrund (Urteil vom 15.11.2017, Az. 4 Ca 1240/17, 4 Ca 1241/17, 4 Ca 1242/17, 4 Ca 1243/17). Der Vorgang passierte auf den privaten Smartphones der Mitarbeiter und diese durften darauf vertrauen, […]
Frist für Kündigung in der Probezeit muss klar und deutlich formuliert werden!
Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Zu Problemen kann es kommt, wenn im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist festgelegt ist. Insbesondere, wenn nicht deutlich wird, dass diese längere Frist […]