Provokation und Erfindung von Kündigungsgründen: Pflegekraft hat Anspruch auf 20.000 Euro Entschädigung

Die Klage einer Pflegekraft gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin und deren früheren Rechtsberater auf Entschädigung war erfolgreich. Das Arbeitsgericht Gießen verurteilte beide als Gesamtschuldner wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Zahlung von 20.000 Euro. Hintergrund: Die Betreiberin von Senioreneinrichtungen hatte gemeinsam mit einem Rechtsanwalt ein Strategiekonzept entwickelt. Mit diesem wollte sie unliebsame Betriebsratsmitglieder entfernen. Das betraf auch die klagende Altenpflegerin, die als stellvertretende Betriebsratsvorsitzende in dem Seniorenheim tätig war.

Nach dem Strategiekonzept des Arbeitgebers und des Rechtsanwalts sollten eingeschleuste Lockspitzel die Betriebsratsmitglieder in Verruf bringen, Kündigungsgründe provozieren und erfinden.

Ein als Zeuge vernommener Detektiv bestätigte den Vorwurf, man habe der klagenden Pflegekraft einen Verstoß gegen das betriebliche Alkoholverbot untergeschoben, um ihre fristlose Kündigung gerichtlich betreiben zu können.

Zur strategischen Umsetzung habe auch gehört, dass die Betriebsratsvorsitzende von zwei weiteren Detektiven durch Beschimpfen und Bespucken zu Tätlichkeiten provoziert werden sollte. Als diese nicht zuschlug, verletzte einer der Detektive den anderen und bezichtigte die Betriebsratsvorsitzende dieser Tätlichkeiten.

Das Arbeitsgericht wertete die strategische Vorgehensweise der Arbeitgeberin und ihres Rechtsberaters als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und verurteilte sie zu gemeinschaftlicher Entschädigungszahlung.

Referenz: Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 10. Mai 2019, Az. 3 Ca 433/17

Quelle: Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Gießen vom 16. Mai 2019

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