Zum 1. November 2017 soll der Pflege-Mindstlohn von derzeit 10,20 Euro auf 10,55 Euro (Westen) beziehungsweise von 9,50 Euro auf 10,05 Euro (Osten) steigen. Bis 2020 soll er dann auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten erhöht werden. Rechsgrundlage ist die „Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“. Der Pflege-Mindestlohn gilt laut Regierung bundesweit, also auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, ambulant wie stationär, nicht jedoch in Privathaushalten. Dort gelte der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.