Um bei Weihnachtsfeiern den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten, musste auch die Unternehmensleitung an dem Stelldichein teilnehmen. Damit waren Teilnehmer von reinen Abteilungsfeiern (z.B. im Wohnbereich einer Pflegeeinrichtung) nicht geschützt. Die entsprechende Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht nun geändert (Urteil vom 5.7.2016, Az. B 2 U 19/14 R). Es reicht aus, dass die Veranstaltung „im […]