Urteil: Eine Verfallsklausel im Arbeitsvertrag erfasst nicht den Mindestlohn

Wer Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag geltend macht, der muss höllisch aufpassen. Denn häufig gibt es im Arbeitsvertrag sogenannte Verfallsklauseln. Die sind viel kürzer als die Verjährung: Meistens betragen sie drei bis sechs Monate. Nun hat das Bundesarbeitsgericht aber entschieden (18.9.2018, Az. 9 AZR 162/18): Der Mindestlohn fällt nicht unter eine solche Klausel. Das heißt: Auch […]

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