Wer einem Arbeitnehmer gegenüber eine Kündigung aussprechen will, die nicht auf Tatsachen, sondern auf einem Verdacht beruht, kann dies bei hinreichend schwerem Verdacht rechtlich wirksam tun. Allerdings muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter vorher anhören. Dabei ist ihm eine angemessene Zeit für die Antwort einzuräumen. Setzt der Arbeitgeber eine zu kurze Frist und kündigt er nach […]