Wer bei einem Arbeitsunfall verletzt wird, der bekommt Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings kein Schmerzensgeld und auch keinen Ersatz materieller Schäden. Wer diese Posten dann vom Arbeitgeber fordert, der hat es schwer. Das musste gerade eine Pflegekraft erfahren. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am vergangenen Donnerstag ihre Forderungen zurückgewiesen.
Schlagwort: Schadensersatz
Wertsachen im Krankenhaus gestohlen: Wann haftet der Arbeitgeber?
Dem Mitarbeiter eines Krankenhauses wurden Sachen im Wert von 20.000 Euro gestohlen. Bereits das Arbeitsgericht Herne hatte die Klage des Mannes auf Schadensersatz abgelehnt. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich dem angeschlossen, woraufhin der Mann seine Berufung zurückzog.