Frist für Kündigung in der Probezeit muss klar und deutlich formuliert werden!

Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Zu Problemen kann es kommt, wenn im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist festgelegt ist. Insbesondere, wenn nicht deutlich wird, dass diese längere Frist […]

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Urteil zur Probezeit: Arbeitgeber muss klar und deutlich formulieren!

Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders. Dieser Grundsatz aus dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen trifft auch einen Arbeitgeber, der in einem Vertrag die Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende geregelt hatte. Seiner Meinung nach sollte es in der Probezeit bei den von § 622 Abs. 3 BGB vorgesehen zwei Wochen bleiben. Doch das Bundesarbeitsgericht bestätigte: […]

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Bundesarbeitsgericht: In der Probezeit ist kein Präventionsverfahren notwendig!

Der Arbeitgeber muss für Menschen mit einer Schwerbehinderung ein sogenanntes Präventionsverfahren durchführen (§ 84 Abs. 1 SGB IX). Dadurch soll erreicht werden, dass das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. Allerdings gilt dieser Schutz nicht in der Probezeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.4.2016 entschieden (Az. 8 AZR 402/14). Danach liegt keine Diskriminierung […]

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