Weil ein Pflegedienst Zweifel hatte, ob eine Pflegehilfskraft tatsächlich arbeitsunfähig war, verweigerte er die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erst ein halbes Jahr später machte die Hilfskraft ihren Lohn geltend. Der Pflegedienst berief sich jedoch auf eine Klausel im Arbeitsvertrag. Danach mussten Lohnansprüche innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden, sonst verfielen sie. Das gilt jedoch nicht […]