Krankenpfleger muss nicht zum Personalgespräch – Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts

Ein Krankenhaus aus Berlin lud einen Krankenpfleger, der als Dokumentationsassistent eingesetzt war, mehrfach während dessen Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch. Zweck sollte sein: „zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit“. Nachdem der Mitarbeiter sich geweigert hatte, wurde er abgemahnt. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Mann nun Recht (Urteil vom 2.11.2016, Az. 10 AZR 596/15). Da ein erkrankter Arbeitnehmer während […]

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