Kein Ausgleich von überdurchschnittlicher Arbeitszeit durch Urlaubs- und Feiertage

Es ging um Arbeitszeitkonten bei dem Universitätsklinikum Köln. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dazu entschieden, dass Urlaubs- und gesetzliche Feiertage bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden dürfen (Urteil vom 9.5.2018, Az. BVerwG 8 C 13.17). Das gilt auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche […]

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