Zugegeben: Die Rechtsprechung ist ziemlich uneinheitlich. Das liegt auch an den ziemlich unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen von Pflegekräften. Insofern lässt sich auch das – mir jetzt bekannt gewordene – Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein nicht verallgemeinern. Immerhin hat es in dem Fall aus dem Raum Schleswig geurteilt: Die Krankenschwester war wirklich eine sogenannte Honorarkraft, also in vollem Umfang […]