Urteil: Arbeitnehmer dürfen Herausgabe der privaten Handynummer verweigern

Auch in Pflegeunternehmen fragen die Vorgesetzten häufig nach der Handynummer der Mitarbeiter. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen (Urteil vom 16.5.2018, Az. 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17) sind die Arbeitnehmer aber grundsätzlich nicht verpflichtet, die Handynummer rauszurücken. Eine Pflicht zur Bekanntgabe der privaten Mobilfunknummer greife besonders tief in die persönliche Sphäre des Arbeitnehmers […]

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