Kein Anspruch auf faltenfreies und ungetackertes Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (9.11.2017, Az. 5 Sa 314/17). Zum einen dürfen Arbeitszeugnisse zweimal gefaltet sein. Allerdings nur so, dass sich die Knicke bei einer Kopie nicht abzeichnen. Außerdem sei das Tackern kein Geheimzeichen dafür, dass […]

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