Lohnunterschiede bei Minijobbern: Bessere Planbarkeit ist kein Argument

Es ging um einen Rettungsassistenten, der einen Minijob hatte. Sein Arbeitgeber hat Minijobber mit nur 12 Euro Stundenlohn, Vollzeitbeschäftigte hingegen mit 17 Euro bezahlt. Das Argument: Vollzeitbeschäftigte ließen sich besser planen. Das ließ das Bundesarbeitsgericht aber nicht durchgehen: Geringfügig Beschäftigte dürfen bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit keinen geringeren Stundenlohn erhalten als Vollzeitbeschäftigte (Urteil vom […]

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Bundesarbeitsgericht: Gleicher Lohn für Rettungsassistenten mit Minijob

Ein Arbeitgeber hatte vollzeitbeschäftigten Rettungsassistenten mehr Lohn bezahlt als solchen mit einem Minijob. Begründung: Die Vollzeitkräfte waren besser planbar als die Minijobber. Denn letztere durften Wünsche zur Arbeitszeit äußern und auch Vorschläge ablehnen. Da es sich aber um die gleiche Tätigkeit handelt, ist diese Differenzierung unzulässig. Auch hier gilt: Teilzeitbeschäftigte dürfen ohne sachlichen Grund nicht […]

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