Eine Azubi hatte sich krankschreiben lassen, um nicht an einer Nachholungsprüfung teilnehmen zu müssen. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber außerordentlich und fristlos. Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Siegen geurteilt hat (17. März 2022, Az. 5 Ca 1849/21). Mehr Infos gibt es hier.