Kirchliche Träger von Pflegeunternehmen müssen im Arbeitsvertrag auf Ausschlussfrist hinweisen

Ein kirchlicher Mitarbeiter wollte noch Lohn von seinem Arbeitgeber. Doch der lehnte ab. Die Frist zur Geltendmachung sei abgelaufen. Das Bundesarbeitsgericht gab jedoch dem Mitarbeiter Recht (Urteil vom 30. Oktober). Die abgelaufene Frist stand zwar in der Katholischen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO), sie hätte aber auch ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen müssen. Der Richterspruch dürfte auch […]

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