Arbeitszeugnis muss nicht zwingend vom Arbeitgeber unterschrieben werden

Eine Ärztin war dazu verurteilt worden, ein Zwischenzeugnis zu erstellen – was auch so geschah. Allerdings hatte sie nicht selbst, sondern der Sohn – in seiner Funktion als Personalleiter – das Dokument unterschrieben. Die Pflegekraft wehrte sich dagegen, wurde jedoch in zweiter Instanz von dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein abgewiesen (Beschluss vom 23.6.2016, Az. 1 Ta 68/16). […]

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