Das Arbeitsgericht Siegburg hat aktuell entschieden: Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für 2 Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein. Mehr Infos gibt es in einer Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg.
Schlagwort: Arbeitsgericht Siegburg
Rechtfertigt die Nichteinhaltung der Pausenzeit eine außerordentliche Kündigung?
Der Arbeitgeber warf dem Arbeitnehmer vor, während der Arbeitszeit im Pausenraum tief und fest geschlafen zu haben und sah darin einen Arbeitszeitbetrug. Einige Tage zuvor sei er ebenfalls beim Schlafen erwischt und abgemahnt worden. Der Mitarbeiter hatte angegeben, sich wegen starker Knieschmerzen zwei Minuten früher in den Pausenraum begeben zu haben, um dort auf der […]