Das Arbeitsgericht Siegburg hat aktuell entschieden: Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für 2 Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein. Mehr Infos gibt es in einer Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg.