Am 5. April hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg den Krankenhausbetreiber Helios Kliniken GmbH zur Zahlung von 88.000 Euro Bußgeld wegen nicht-gewährter Pausen im Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin Zehlendorf verurteilt.
Über 200 Pausenausfallanzeigen
Hintergrund des Urteils ist eine jahrelange Auseinandersetzung gegen die zunehmende Arbeitsverdichtung im Krankenhaus und für die Einhaltung des gesetzlich verbrieften Rechts auf Pausen. Bereits im September 2014 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Helios aufgefordert, für die Einhaltung der gesetzlichen Pausenregelungen im Klinikum in Zehlendorf Sorge zu tragen. Über 200 Pausenausfallanzeigen im Jahr 2016 zeugen davon, dass Helios seinen gesetzlichen Verpflichtungen fortgesetzt nicht nachgekommen ist.
Mindestens 30, bzw. 45 Minuten Pause
Nach § 4 Arbeitszeitgesetz gilt: Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Quelle: Pressemitteilung ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg vom 20.4.2017