Widerruf eines Aufhebungsvertrags, der im Wohnzimmer abgeschlossen wurde?

Eine Arbeitnehmerin hatte mit dem Arbeitgeber in ihrem Wohnzimmer einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Später hat sie ihn wegen Irrtums, arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung angefochten und hilfsweise widerrufen. Ein Anfechtungsgrund war jedoch nicht erkennbar. Was den Widerruf angeht: Der ist bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, grundsätzlich möglich. Das gilt aber nicht für Arbeitnehmer. […]

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