Für die Begleitung seiner Tochter vor anstehenden Besuchen in einem Kinderhospiz erhielt ein Polizeibeamter immer wieder Sonderurlaub. Dann aber auf einmal nicht mehr. Die Begründung der Dienststelle: Weil die Tochter immer noch am Leben sei, bestünden Zweifel daran, dass für sie wirklich nur noch eine begrenzte Lebensdauer von wenigen Monaten zu erwarten sei. Das Verwaltungsgericht […]