Arbeitgeber organisiert Sportveranstaltung: kein Unfallversicherungsschutz!

Die freiwillige Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Die Veranstaltung muss vom Arbeitgeber durchgeführt werden und sich an alle Betriebsangehörigen (bzw. alle Angehörigen einer Abteilung) richten. Ziel muss es sein, die Zusammengehörigkeit zu fördern. Daran fehlt es aber, wenn Freizeit, Unterhaltung, Erholung bzw. sportliche oder kulturelle Interessen im Vordergrund stehen. Aus […]

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