Förderung für das dritte Weiterbildungsjahr in der Altenpflege verlängert

Etwas unbemerkt wurde mit dem Pflegeberufereformgesetz auch die Förderung des dritten Ausbildungsjahres in der Altenpflege verlängert. Nach § 131b SGB III gilt die Förderung für alle beruflichen Weiterbildungen in der Altenpflege, die nunmehr spätestens bis zum 31.12.2019 beginnen. Besonders vorteilhaft ist die Kombination mit der WeGebAU-Förderung für geringqualifizierte oder Arbeitnehmer über 45 Jahren. In Bayern […]

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