Seit dem 1. Oktober 2026 lassen sich Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen erstmals als Dokument im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegen. Bisher war das Register nur ein Wegweiser. Gerade im Notfall kann der direkte Zugriff auf das Dokument entscheidend sein. Mehr Infos gibt es hier.