Am vergangenen Mittwoch hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil veröffentlicht, das ich in dieser Podcastfolge erläutere. Es ging um einen Notfallsanitäter, der sich geweigert hatte, nach Dienstschluss auf sein Handy zu schauen. Der Arbeitgeber hatte regelmäßig Kurznachrichten zu Dienstplanänderungen versandt. Diese hat der Mitarbeiter wegen seiner Weigerung zu spät oder gar nicht erhalten. Das Bundesarbeitsgericht musste also die Frage beantworten, ob der Mitarbeiter verpflichtet war, auch nach Dienstschluss noch auf sein Handy zu schauen.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gibt es hier: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-349-22/
Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.